Was ist der Jagdschutz? Unter Jagdschutz versteht man den Schutz des Wildes vor Raubwild, Raubzeug (Hunde und Katzen die wildern) und vor Wilderern sowie die Überwachung der Einhaltung des Jagdgesetzes.
Wie muss der Jagdschutz ausgeübt werden? Er muß regelmäßig, dauernd und ausreichend ausgeübt werden.
Wer hat die Verpflichtung für den Jagdschutz zu sorgen? Die Verpflichtung liegt beim Jagdaufsichtsbeauftragten. Dieser kann diese Verpflichtungen selber erfüllen oder durch einen Berufsjäger oder Jagdaufseher wahrnehmen.
Was gibt es für Jagdschutzberechtigte Personen? JAB, Berufsjäger oder Jagdaufseher
Für welche Reviere ist ein Jagdaufseher zu bestellen? Für Reviere in denen kein Berufsjäger vorgeschrieben ist.
Wann besteht die Verpflichtung einen Berufsjäger zu bestellen? Wenn das Jagdgebiet mehr als 3000ha umfasst, oder das Jagdgebiet mindestens 2000ha mit wenigstens 1500ha Wald umfasst.
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung von Jagdschutzorganen? Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die geistige und körperliche Eignung für diese Tätigkeit und die hierfür erforderliche Verlässlichkeit besitzen sowie die Jagdaufseher- beziehungsweise Berufsjägerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Was muss der Jagdaufsichtsberechtigte nach seiner Bestellung tun? Muß der Behörde gemeldet werden= Meldepflicht! Und Vereidigung durch die Behörde.
Was macht die Behörde nach erfolgter Bestellung? Nach der Vereidigung wird durch die Behörde eine Bescheinigung ausgestellt, ebenso wird ein Dienstabzeichen ausgefolgt.
Was gibt es für Abzeichen für Jagdschutzorgane? Abzeichen für Berufsjäger, Abzeichen für den Jagdaufseher und Abzeichen für den JAB.
Welche Befugnisse hat das Jagdschutzpersonal? Waffenrecht: Faustfeuerwaffe, Jagdgewehr, kurze Seitenwaffe; Gebrauch bei Angriff auf das eigene oder fremde Leben. Anhalterecht: Das Jagdschutzorgan ist befugt, Personen anzuhalten, um ihre Identität festzustellen (einschließlich Fahrzeug). Abnahme- und Beschlagnahmerecht: Übertretung TJG 2004 auf frischer Tat oder bei dringendem Verdacht Beschlagnahme von Wild, Abwurfstangen, Waffen, Fanggeräten und Hunden; Ablieferung an die BH und Ausstellung einer Übernahmebescheinigung. Festnahmerecht: unbekannte Personen die sich nicht ausweisen können, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr. Recht zur Tötung wildernder Hunde und Katzen bei offensichtlicher gefahr für das Wild.
Wer ist berechtigt wildernde Hunde und Katzen zu erlegen? Das Jagdschutzpersonal
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hunde und Katzen erlegt werden? Hunde wildernd, außer Einwirkung ihres Herren, keine Gebrauchshunde, Katzen 1000m vom nächsten bewohnten Haus entfernt.
Welche Hunde sind davon ausgenommen? Jagdhunde und Gebrauchshunde.
Wer setzt die Jagd- und Schonzeiten fest? Die Jagdzeiten setzt die Tiroler Landesregierung in der 2. DVO fest.
Wer hat den Abschussplan zu erstellen? Die Erstellung des Abschussplanes obliegt dem JAB; den nach den vorstehenden Grundsätzen ausgearbeiteten Plan hat er der Behörde zur Genehmigung vorzulegen.
Für welche Wildarten ist ein Abschussplan zu erstellen? Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes sowie Murmeltiere.
Wer genehmigt den Abschussplan? Behörde
Wie lange gilt ein Abschussplan? ein ganzes Jagdjahr
Welche Frist gilt für die Vorlage des Abschussplanes? Für Schalenwild und Murmeltiere der erste Mai.
Wie wird die Einhaltung des Abschussplanes überwacht? Es werden jährlich Pflichttrophäenschauen abgehalten, wo die JAB die Trophäen des Schalenwildes (auch Fallwild) vorzulegen haben.
Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Überwachung zur Einhaltung des Abschussplanes hat die Behörde? eine zeitliche Abfolge der Abschüsse während des Jahres vorschreiben oder ein revierübergreifender Abschuss (übrige JABs sind zu informieren). Abschüsse im Rahmen des Abschussplanes sind meldepflichtig- Meldefrist innerhalb von 10 Tagen! Bei der Trophäenschau: Bewertungskomission des TJV und die Behörde können verlangen das auch die Unterkieferäste des weiblichen Wildes vorgelegt werden beziehungsweise der ganze Wildkörper (man spricht dann von der ( Grünvorlage).
Was versteht man unter kümmerndem Wild? Ist krankes Wild dessen Abschuss jederzeit möglich ist, solche Abschüsse sind auch im Abschussplan unabhängig= Hegeabschuss! Diese Abschüsse sind unverzüglich zu melden und in die Abschussliste einzutragen! Weiters sind sie dem Hegemeister vorzulegen und als Hegeabschuss bestätigen zu lassen.
Was versteht man unter Fallwild? Gefundenes Wild das nicht bei der rechtmäßigen Jagdausübung (einschließlich der Nachsuche) zur Strecke gelangt.
Was hat der Erleger von kümmerndem Wild zu tun? Vorlagepflicht beim Hegemeister und Bestätigung als Hegeabschuss. Eintragung in Abschussliste B und wenn Antrag durch JAB gestellt wird Anrechnung auf den Abschussplan.
Wem gehört das kümmernde Wild? Dem JAB.
Wem gehört das Fallwild? Fallwild bleibt im Eigentum des JAB.
Was ist bei der Jagdausübung verboten?
-
Verwendung von Schusswaffen und Munition, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind. Darunter fallen insebsondere halbautomatische oder automatische Kugel- und Schrotwaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen und Faustfeuerwaffen
-
Beim Schuß auf Schalenwild Randfeuerpatronen oder Patronen verwenden, die keine der Stärke des Wildes entsprechende tödliche Wirkung haben.
-
Bei der Jagdausübung Bolzen oder Pfeile zu benützen oder mit Schrot, Posten oder gehacktem Blei auf Schalenwild oder Murmeltiere zu schießen.
-
die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300m von der Jagdgebietsgrenze, die JAgd durch Abklingeln, sowie die Jagd aus Booten mit einer Antriebsgeschwindigkeit von mehr als 5km/h
-
dem Schalen- und Federwild sowie den Hasen zur Nachtzeit nachzustellen. Verbot gilt nicht für die Jagd auf Schwarzwild und Stockenten sowie auf Auer-,Birk- und Rackelhahnen. Als Nachtzeit gilt die Zeit eine Stunde von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. (beim Waffengesetz= 22Uhr bis 06Uhr)
-
das Verwenden von künstlichen Lichtquellen, von Spiegeln und Vorrichtungen zum Blenden oder zur Beleuchtung von Zielen,…
-
Schlingen, Leimruten, Haken, Fanggeräte tierquälerischer Art und Abzugeisen sowie Fanggeräte, die wahllos und nicht unversehrt fangen.
-
Selbstschüsse und Tellereisen, Netze, Tonbandgeräte,…
-
in Notzeiten Schalenwild an den Futterplätzen zu erlegen; ausgenommen von diesem Verbot ist das Erlegen von krankem oder kümmerndem Wild;
-
Die Brackierjagd auf Schalenwild
-
innerhalb von 100m zur Nachbarreviergrenze Hochstände ohne schriftliche Einverständnis zu errichten
-
in einem Jagdgebiet Vorkehrungen zu treffen, die dem Wild das Einwechseln ermöglichen, es jedoch daran hindern wieder auszuwechseln im selben Jagdgebiet
Welches Wild darf man zur Nachtzeit erlegen? Schwarzwild, Stockenten sowie Auer-, Birk- und Rackelhahnen
Wann ist die Nachtzeit nach dem TJG? Die Zeit eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot des Nachtabschusses auf Schalenwild? Ja. Zur Verminderung des Wildstandes im Interesse der Landeskultur und zur Erfüllung des Abschussplanes.
Wo (örtliche Verbote) darf die Jagd nicht ausgeübt werden? Gebiete wo die Jagd ruht. Überall, wo durch die Jagd die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört oder das Leben und die Sicherheit von Menschen gefährdet würde, darf nicht gejagt werden. Wenn die Jagd mit Hunden ausgeführt wird, darf das Weidevieh nicht beunruhigt werden. In der unmittelbaren Umgebung von Ortschaften und Einzelsiedlungen, von Heilstätten oder Erholungseinrichtungen darf das Wild nicht mit der Schusswaffe erlegt werden. Das Aufsuchen und Treiben des Wildes in diesem Bereich ist aber gestattet.
Was ist zum Schutz des Wildes verboten?
- Das Durchstreifen eines Jagdgebietes außerhalb öffentlicher Straßen und Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benutzt werden mit: einem Gewehr oder mit Gegenständen, die zum Fangen oder Töten von Wild bestimmt sind oder dies erleichtern.
- jede vorsetzliche Beunruhigung und Verfolgung von Wild,
- das Berühren und Aufnehmen von Jungwild,
- das Halten und Befördern von lebendem Wild durch Personen, die zur Jagdausübung nicht berechtigt sind,
- das Halten und Befördern ganzjährig geschonter Greifvögel
Welche Bewilligung ist für die Errichtung von Reviereinrichtungen erforderlich? Besondere Anlagen darf der Jagdausübungsberechtigte nur mit schriftlicher Zustimmung des Grundeigentümers erreichten und erhalten.
Was versteht man unter einem Jägernotweg? Ein von der Behörde bestimmter Weg durch ein fremdes Jagdgebiet.
Wie hat man sich bei der Benützung eines Jägernotweges zu verhalten? Mitgeführte Waffen müssen ungeladen sein, Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden. Benützen dürfen diesen Weg der JAB, sein Jagdschutzpersonal und Jagdgäste in deren Begleitung.
Was sind Sperrflächen? Flächen in der Umgebung von Futterplätzen. Bezirksverwaltungsbehörde kann dies verfügen.
Welches Wild muß wann und wie gefüttert werden? Rot- und Rehwild. Rechtzeitig und möglichst vielseitig. Rotwild nur in der winterlichen Notzeit.
Wann ist ein Jagdhund verpflichtend? Verpflichtend für Jagdgebiete mit einem Ausmaß von mehr als 1000 ha sowie für Jagdgebiete, für die ein Berufsjäger zu bestellen ist. Verpflichtung liegt beim JAB- Übertragung auf Jagdschutzpersonal möglich. Geprüfter Schweißhund oder auf Schweiß geprüfter Gebrauchshund.
Welche Arten der Wildfolge kennt das TJG? Gesetzliche und Vereinbarte Wildfolge für das gesamte Wild.
Gesetzliche: Stück wird krank geschossen und wechselt in benachbartes Jagdgebiet= Der Schütze hat den Anschuß und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen, JAB des Nachbargebietes ist sofort zu verständigen, der JAB des Nachbargebietes ist verpflichtet eine Nachsuche selbst durchzuführen oder dies dem Schützen zu gestatten und der Schütze hat sich für die Nachsuche zur Verfügung zu stellen. Bei Einhaltung dieser Grundsätze steht die übliche Trophäe dem Schützen zu, das Wildbret jedoch gehört dem JAB des Fundortes. Wird die Nachsuche jedoch aufgegeben, so hat der Schütze keinen Anspruch auf die Trophäe.
Vereinbarte: Verendet krankgeschossenes Wild in Sichtweite= Schütze berechtigt aufzubrechen, zu versorgen und fortzuschaffen. JAB informieren. Wild nicht in Sichtweite= Nachsuche siehe gesetzlich;
Wann gilt eine Nachsuche als unterbrochen/ abgebrochen? Als unterbrochen gilt sie wenn wegen Dunkelheit oder anderer zwingender Umstände abgebrochen wird und am nächsten Tag ohne Verzug wieder nachgesucht wird. Abgebrochen heißt aufgegeben.
Wer hat eine Vereinbarung der Wildfolge zu treffen? Durch eine schriftliche Vereinbarung der Jagdausübungsberechtigten. Diese Vereinbarung kann besondere Abmachungen beinhalten oder nur grundsätzlich getroffen werden.
Was darf ein Grundeigentümer gegen das Eindringen von Wild tun? Jedem Grungeigentümer steht das Recht zu, seine Grundstücke gegen das Eindringen von Wild zu sichern, die dazu erstellten Einrichtungen und Vorkehrungen dürfen aber nicht zum Fangen des Wildes geeignet sein.
Welche Maßnahmen kann die Behörde bei Wildschäden vorschreiben? Bei Wildschäden infolge von überhöhtem Wildstand: erhöhter Abschuss, zeitlich und örtlich bestimmter Abschuss, Abschuss zur Nachtzeit oder auch in der Schonzeit. Bei waldgefährdeten Wildschäden: Schutzmaßnahmen für einzelne Forstpflanzen, die Errichtung, Verlegung oder Anpassung von Futterplätzen, die Errichtung und Erhaltung von Wildzäunen.
Welche Maßnahmen kann die Behörde bei Schäden durch Bären veranlassen? Paragraf 52a die Bäreneingreiftruppe
Was sind Wildschäden und was sind Jagdschäden? Ein Wildschaden umfasst den innerhalb eines Jagdgebietes von den jagdbaren Tieren, die nicht ganzjährig geschont sind, auf Grund und Boden, an den noch nicht eingebrachten Früchten sowie an Haustieren verursachten Schaden. Ein Jagdschaden umfasst allen Schaden, den der JAB, seine Jagdgäste, sein Jagdschutzpersonal oder die Jagdhunde der genannten Personen auf Grund und Boden, an den noch nicht eingebrachten Früchten sowie an Haustieren verursacht haben.
Wer hat einen Wild- oder Jagdschaden zu ersetzen? Der Jagdausübungsberechtigte.
Wer entscheidet bei Streitigkeiten bei Wildschäden? Die ordentlichen Gerichte. Sprich je nach Wertigkeit das Landes- oder Bezirksgericht.