Jede Reviereinrichtung benötigt die schriftliche Einverständnis des Eigentümers.
Futtervorlage:
Fütterungsstandort: Dieser muß bestimmte Vorausssetzungen erfüllen, vorallem Ruhebereich für das Wild und im Speziellen für das Rotwild.
Rotwild: Wichtig= Ruhe!! Wenn dies gegeben ist bleibt es tagaktiv. Man soll dezentral füttern, mehrere kleine Haufen anbieten aufgrund der Rangordnung innerhalb des Rudels. Großräumig und genügend füttern. Beispiele: Grassilage, Pelletautomat, Salzlecke, Futtertröge, Heuraufen, Rübenkeller im Boden anlegen wegen „gefrieren“; Man darf nur in Notzeit füttern (bei geschlossener Schneedecke) während das Rehwild gesetzlich das ganze Jahr über zu füttern wäre/ könnte.
Eine Rotwildfütterung muß behördlich genehmigt werden. Bei einer Rehwildfütterung und dem Wissen das Rotwild im Revier ist, benötigt man eine „Einzäunung“ um das Rotwild von der Futterstelle abzuhalten. Latten in einem Abstand von 18- 20cm.
Rotwildschälungen: Von unten nach oben, da sich im Oberkiefer keine Schneidezähne befinden. Verhinderung zum Beispiel durch sogenannte Schälmatten.
Verbissschäden: Möglichkeit von chemischen Verbissschutzmitteln, wobei der Terminaltrieb eingeschmiert wird.
Hochstände:
Was muß man beachten?
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richtige Lage
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gesichert gegen Wind
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jährliche Kontrolle wegen der Sicherheit
Baumleitern:
Mit und ohne Dach
Moderne Reviereinrichtungen:
Bodensitze:
Mindestens 100 Meter entfernt vom Jagdnachbarn, sprich von der Reviergrenze. Möglichkeit zu verblenden, zu verschließen, mit Dach, ohne Dach,…
Schirme:
Kreisrunder oder halbrunder Sichtschutz zur Spielhahnjagd.
Fuchspassen:
Am Ansitz
„Kunstbaue“:
Künstlich errichtete Fuchsbaue für die Baujagd angelegt.
Wildwiese:
Dient zur Äsungsverbesserung des Wildes, eine jährliche Pflege ist notwendig.
Suhlen:
Für das Rotwild von großer Wichtigkeit und Bedeutung. Schlamm- und wasserhaltige Gruben, dienen der „Einkrustierung“;
Salzlecken:
Unerläßlich für den Haarwechsel und den Mineralhaushalt. Beispiele sind Baumsulze und Stocksulze.
Jagdhütten:
Müssen vom Land Tirol genehmigt werden. Eine Hütte pro Revier im Ausmaß von rund 30 Quadratmetern meist kein Problem, außer in einem Schutzgebiet.
Geräteschuppen und Holzlager:
Stegbau:
Steige:
Eine jährliche Instandhaltung ist notwendig.
Sperrflächen:
Dienen dazu dem Wild Ruhezonen zu verschaffen, müssen auch beantragt werden.
Grünbrücke für den Wildwechsel:
Überschreitungen von Autobahnen…